Hilfeleistungen in Steuersachen durch einen Steuerberater müssen nach der Steuerberatergebühren-verordnung (StBGebV) abgerechnet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Gebührenordnung schreibt keine festen Honorare vor, sondern legt vielmehr Gebührenrahmen für die einzelnen Tätigkeiten fest. Innerhalb des Gebührenrahmens kann der Steuerberater sein Honorar festlegen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der im konkreten Fall erbrachten Leistungen.
Alle Leistungen werden entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Eine Übersicht über Leistungen und Vergütungen von Steuerberatern bietet Ihnen die Kostenaufstellung der Bundessteuerberaterkammer.





Diplom-Kaufmann Hans Kohlmeyer - Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, 24768 Rendsburg, Carl-Maria-von-Weber-Straße 10

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